(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Art. 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. ...
So wird sichergestellt, dass nach dem Tod des Partners der Überlebende nicht die Wohnung zu räumen hat. Weiterhin sind von der Koalition Änderungen im Ausländer- und Beamtenrecht vorgesehen. Bei binationalen homosexuellen Paaren sollen die aus-länderrechtlichen Vorschriften zum ...