(2)JederhatdasRechtaufLebenundkörperlicheUnversehrtheit.DieFreiheitderPersonist unverletzlich.IndieseRechtedarfnuraufGrundeinesGesetzeseingegriffenwerden. Art.3. (1)AlleMenschensindvordemGesetzgleich. (2)MännerundFrauensindgleichberechtigt.DerStaatfördertdietatsächlicheDurchsetzungder ...
(2) Jederhatdas Rechtauf Leben und körperl iche Unversehrtheit.Die FreiheitderPerson ist unverletzl ich. In diese Rechte darf nurauf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Art 3 (1)Al leMenschensindvordemGesetzgleich. (2)Männerund Frauen sind gleichberechtigt.DerStaat fördertdietats...
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Art. 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. ...
(2)JederhatdasRechtaufLebenundkörperlicheUnversehrtheit.DieFreiheit derPersonistunverletzlich.IndieseRechtedarfnuraufGrundeinesGesetzes eingegriffenwerden. GGArt3 (1)AlleMenschensindvordemGesetzgleich. (2)MännerundFrauensindgleichberechtigt.DerStaatfördertdi e t at sächl i che ...