Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. I. Die Grundrechte Art. 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflicht...
20 Abs. 4 GG Das Parteienverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG Das Vereinsverbot nach Art. 9 Abs. 2 GG Die Grundrechtsverwirkung nach Art. 18 GG Die Schranken der Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3 Die Debatte um ein „Berufsverbot“ Schlußbetrachtung Zielsetzung und Themen...
1, 4Richard Heck, The consistency of predicative fragments of Frege's Grundgesetze der Artith- metik, History and Philosophy of Logic, 17:209-20, 1996.Richard G. Heck, Jr., The consistency of predicative fragments of Frege's Grundgesetze der Arithmetik, History and Philosophy of Logic 17 ...
6 Abs. 1 GG Jeder hat das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung gemäß Art 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG und somit auch das Recht, einen selbstgewählten Partner zu heiraten.20 Dieses Recht wird gleichgeschlechtlichen Partnern verwehrt, mit der Begründung des Bundes...