Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. I. Die Grundrechte Art. 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflicht...
“Art. 9: Soweit ein Bedürfnis für den Erlaß einheitlicher Vorschriften vorhanden ist, hat das Reich die Gesetzgebung über: 1. die Wohlfahrtspflege; 2. den Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.” Die in diesem Artikel festgelegte Begriff “Wohlfahrtspflege” wird in einem...
Die Schranken der Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3 Die Debatte um ein „Berufsverbot“ Schlußbetrachtung Zielsetzung und Themenschwerpunkte Diese Seminararbeit befasst sich mit der Konzeption der „streitbaren Demokratie“ im Grundgesetz und im Öffentlichen Dienst der Bundesrepublik...
. 25— 52 1. Die Konstruktion des Bun-desstaatsprinzips 25— 33 a) Zweigliedriger Bundes-staat 25, 26 b) Die Länder als Staaten 27— 31 c) Homogenitätsprinzip 32, 33 2. Bundesrat 34, 35 3. Prinzipien der Kompetenz-abgrenzung 36—44 a) Art. 30 GG 36-39 b) Art. 31 GG...