Ziel der CLP-Verordnung ist nicht nur eine Vereinheitlichung, sondern auch eine Harmonisierung bezüglich der bisher getrennten Regelungsbereiche Transport- und Gefahrgutrecht, Umgangsrecht, Arbeitsschutz, Umweltschutz und Verbraucherschutz. Die Umsetzung von CLP erfordert daher einen Systemansatz. I...
· Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. (Fortsetzung auf Seite 2) DE 56.0.19 Druckdatum: 15.09.2023 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 einschließlich...