vollkommene Glaubens- und Gewissensfreiheit“ zu. Auch die Paulskirchenverfassung enthielt mit den §§ 144 ff. umfängliche Gewährleistungen religiöser Freiheit ebenso wie eine Garantie der Gewissensfreiheit. Ohne historisches Vorbild ist hingegen die Weltanschauungsfreiheit, die im Grundgeset...