Der BFH äußert sich erneut zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Lizenzen und Mietkomponenten. Konkret stand die Beurteilung von Außenwerbung im Fokus. Anders als die Finanzverwaltung im konkreten Fall verneinte der BFH die Hinzurechnung. In
Der BFH verneint die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse, wenn das Vertragsverhältnis neben der reinen Überlassung auch umfangreiche andere Komponenten (hier ein „Voll-Logistik-Konzept“) enthält und damit d