Gesellschaft oder Dritten durch unerlaubte Handlungen oder Fehlentscheidungen der Gesellschafter/innen entstanden sind. Verursacht demnach eine von zwei handelnden Personen einen finanziellen Schaden, muss die andere dafür mit geradestehen. Daher ist es ratsam, mit Hilfe eines Gesellschaftsvertrags...
Gesellschaft oder Dritten durch unerlaubte Handlungen oder Fehlentscheidungen der Gesellschafter/innen entstanden sind. Verursacht demnach eine von zwei handelnden Personen einen finanziellen Schaden, muss die andere dafür mit geradestehen. Daher ist es ratsam, mit Hilfe eines Gesellschaftsvertrags...
Gesellschaft oder Dritten durch unerlaubte Handlungen oder Fehlentscheidungen der Gesellschafter/innen entstanden sind. Verursacht demnach eine von zwei handelnden Personen einen finanziellen Schaden, muss die andere dafür mit geradestehen. Daher ist es ratsam, mit Hilfe eines Gesellschaftsvertrags...
Im Außenverhältnis kann jedoch jede Gesellschafterin beziehungsweise jeder Gesellschafter die Gesellschaft allein vertreten.“ „Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch die Gesellschafterin Martina Müller.“ Beschlüsse Im GbR-Vertrag sollte auch geregelt sein, wie...