2. Versenkregner nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Handhabe (10, 12) am oberen Ende der Regnereinheit (2) angeordnet ist, wobei vorzugsweise mindestens eine Handhabe (10) in der Versenkstellung (Fig. 1) zugänglich und/oder mindestens eine Handhabe...