Zu unterschei-den ist hierbei zwischen unter Zwang stehenden und freiwilligen menschli-chen Schutzschilden, wobei das Völkerrecht im Umgang mit letzteren keineeindeutige Regelung vorsieht. Kern des Problems bildet die Frage, ob dieseals Kombattant*innen oder Zivilist*innen zu betrachten sind...