Wichtig: Die Verspätungszeit von mindestens drei Stunden bezieht sich immer auf die Ankunft am endgültigen Zielort der Reise. Sind beispielsweise nur die Abflüge am Flughafen München verspätet oder verzögert sich der Umstieg an einen weiteren Zielort, ist dies nicht entscheidend für...
Seien es Ausgaben für notwendige Speisen und Getränke beim Warten oder weil Sie schon geplante Aktivitäten wegen der späteren Ankunft am Zielflughafen verpassen. Darum ist es so wichtig, dass Passagiere ihre Ansprüche auf Entschädigung nach EU-Recht kennen – bis zu 600 € pro ...