Haben sich am Flughafen Dortmund nur Abflüge verzögert, bekommen Passagiere keine Entschädigung, wenn die Ankunft am Ziel trotzdem mit weniger als drei Stunden Verspätung erfolgt. Verspäten sich die Ankünfte, gilt auch hier die Zeitgrenze von mindestens drei Stunden. Mögliche ...