denn je für die drei Staaten, die die EU als „Kandidatenländer“ bezeichnet (Kroatien, Republik Mazedonien und die Türkei), und die fünf „potenziellen Kandidatenländer“ (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo unter der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats, Montenegro und Serbien)...