S. d. Nomenklatur nach MiFID II gilt, soll MiCAR einen Aufsichtsrahmen für andere KryptoAssets schaffen, die keine Finanzinstrumente gemäß der angesprochenen Richtlinie darstellen (z. B. virtuelle Währungen). 4 Lex lata: Krypto-Dienstleister und Verhaltenspflichten, am Beispiel ...