(Frankfurt NJW-RR 1996, 261 mAnmSkibbeZEV 1995, 459 undHohlochJuS 1996, 557). Ist der Nacherbe vor dem Nacherbfall für erbunwürdigerklärt, so wird der Vorerbe Vollerbe, es kann kein Nacherbfall mehr eintreten (§ 2139), das Nacherbrecht kannauch nicht auf die Erben des Nacher...