Art. 1 bis 18 EMRK und die einschlägigen Artikel des IPBPR Art. 1 EMRK (Art. 2 IPBPR) Art. 2 EMRK (Art. 6 IPBPR) Art. 3 EMRK (Art. 7 IPBPR) Art. 4 EMRK (Art. 8 IPBPR) Art. 5 EMRK (Art. 9, 10, 11 IPBPR) Art. 6 EMRK (Art. 14 IPBPR) Art....
als es in der Konvention vorgesehen ist.IPBPRArtikel 5(1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einenStaat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben odereine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in ...
Art. 18 EMRKEMRKArtikel 18 Begrenzung der RechtseinschränkungenDie nach dieser Konvention zulässigen Einschränkungen der genannten Rechte undFreiheiten dürfen nur zu den vorgesehenen Zwecken erfolgen.1.Allgemeines.Die Vorschrift hat nur Bedeutung, soweit die EMRK Einschränkungender in...
IPBPRArtikel 6(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zuschützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.(2) In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf einTodesurteil nur für schwerste Verbrechen auf ...
IPBPRArtikel 6(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zuschützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.(2) In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf einTodesurteil nur für schwerste Verbrechen auf ...