2. Lohn, Gehalt und Sonderleistungen.Wenn keine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird, entfällt der Lohn-und Gehaltsanspruch während der Elternzeit. Rechtsfolgen für Sonderleistungen sind gesetzl. nicht geregelt undhängen deshalb zunächst einmal vom Inhalt der Vereinbarung ab. ...
2. Lohn, Gehalt und Sonderleistungen.Wenn keine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird, entfällt der Lohn-und Gehaltsanspruch während der Elternzeit. Rechtsfolgen für Sonderleistungen sind gesetzl. nicht geregelt undhängen deshalb zunächst einmal vom Inhalt der Vereinbarung ab. ...
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