Das BEEG gilt in Bezug auf die Elternzeit für alle Kinder. Ein Anspruch auf Elternzeit nach §§ 15 ff. steht dabeiunter Einbeziehung der Großeltern nur ArbN zu, die in einem Betreuungsverhältnis zu einem Kind stehen. Ein-zelheiten bestimmt § 15 I. Als ArbN gelten dabei auch...
Zeit vonbis zu drei Jahren.Neben einer Erleichterungder Betreuungund Erziehung desKindessoll dieElternzeitdie Chancengleichheitvon Mann undFraufördern1.DasBEEGgiltinBezug aufdie Elternzeit füralleKinder. EinAnspruch aufElternzeitnach§§15ff.stehtdabei unterEinbeziehungder Großeltern nurArbNzu...