Ein Anspruch auf Elternzeit nach §§ 15 ff. steht dabeiunter Einbeziehung der Großeltern nur ArbN zu, die in einem Betreuungsverhältnis zu einem Kind stehen. Ein-zelheiten bestimmt § 15 I. Als ArbN gelten dabei auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, die Heimarbei-ter...
(§3EFZG)auch beifrühererErkrankungerstmit Ablauf derEltern-zeit4.Hängt eine Rechtsposition vonder Dauer derBetriebszugehörigkeit ab (zB§1IKSchG,§4BUrlG, §1bBetrAVG),wird Elternzeit grds.angerechnet.Wirdauf tatsächliche Beschäftigungszeiten(zBStufenlaufzeitbei Tarifentgelt nach ...