4m.w.N.). Gleiches gilt, wenn das AG in verfah-rensrechtlich ordnungsgemäßer Weise von einer persönlichenAnhörung absehen konnte.12Danachdurfte das Beschwerdegericht nicht über die gegen denBeschluss zur Erweiterungder Betreuunggerichtete Beschwer-de entscheiden,ohnedie Betroffene...