Auch geringfügig Beschäftigte, also Minijobbern, die im Monat nicht mehr als 538 Euro verdienen dürfen, haben einen Anspruch auf korrekt ausgestellte Lohnabrechnungen. Bei deren Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen Arbeitgeber allerdings gesonderte Berechnungsregelungen beachten. Im Gegensatz zu ...