- Für den Haus- und Familiendiebstahl stellt § 247 das Antragserfordernis auf, das gleichfalls für § 248 a, den Diebstahl und die Unter-schlagung geringwertiger Sachen gilt, soweit kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung begründet ist. 10 3. Um ein dem Diebstahl...
- Für den Haus- und Familiendiebstahl stellt § 247 das Antragserfordernis auf, das gleichfalls für § 248 a, den Diebstahl und die Unter-schlagung geringwertiger Sachen gilt, soweit kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung begründet ist. 10 3. Um ein dem Diebstahl...
§ 44: Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen was published in Grundkurs Strafrecht - Die einzelnen Delikte on page 182.