Das Laden personenbezogener Daten von Mitarbeitern oder Drittparteien auf Wechselmedien wie USB-Sticks birgt besonders hohe Risiken und ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Sie müssen daher erst die Genehmigung Ihres Vorgesetzten einholen. Wenn Sie diese Genehmigung erhalten, müssen Sie ...