Dem Aufsichts- rat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. 3 Der Mindestanteil von jeweils 30 % an Frauen und Männern im Aufsichtsrat ist bei erforderlich werdenden Neuwahlen und Entsendungen ab dem 1. Januar 2016 zur Besetzung einzelner oder mehrerer ...