Auf Grund seiner selbstgestellten Aufgabe, jüdische Belange der Regierung gegenüber zu vertreten, war der VddJ die gegebene Organisation, Ver- handlungen mit den Behörden bezüglich der Judenstatistik aufzu
373 (378); ausführlich zu dieser Problematik sowie den unterschiedlichen Auffassungen in Rechtsprechung und LiteraturKnops,in: Derleder/Knops/Bamberger, Handbuch des deutschen und europäischen Bankrecht, § 25 Rn. 67.