2. Verfahren zur Verbesserung der Seitenwindstabilität eines Fahrzeugs nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steifigkeiten der Wankstützeinrichtungen (4.1bis4.4) von Fahrzeugen (1,2) mit jeweils zwei, auch gemeinsamen Fahrwerken folgendermaßen gewählt werden: ...
Damit war der Deutsche Bahn AG grünes Licht gegeben für einen umfassenden Sanierungsprozeß und für die Entwicklung zu einem leistungsfähigen Dienstleistungsunternehmen auf dem Verkehrsmarkt.Hans-Georg PergandeDer Eisenbahningenieur