Dieser hatte seinen Vorgesetzten schon stark beiseite gedrängt; es war zu erwarten, daß er auch mit einem mit Weisungsrecht versehenen Rosenberg fertig werden und von der ihm zugestandenen „Beteiligung" an allen Anordnungen in einer solchen Weise Gebrauch machen würde, daß er ...
65 ff. 21 Durch das nationalsozialistische Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Berufsverbrecher vom 24. 11. 1933 (RGBl I, S. 995-1008) war den Gerichten die Möglichkeit gegeben, in Fällen von mehrfach vorbestraften Rechtsbrechern anschließend an die befristete Strafhaft neube...