Etwas mehr Einordnung wäre auch in anderer Hinsicht wünschenswert gewesen. So betont Tooze wiederholt den „einzigartigen“ (S. 9, 189), „beispiellosen“ oder „absolut beispiellosen“ (S. 13, 17, 111, 122, 124, 142, 193, 209, 273, 313, 318, 325), nie dagewesenen (S. ...