21.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet dass der Hohlkörperformvorgang ein Streckblasvorgang ist. 22. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet dass sich die Preforms während des Erwärmungsvorgangs zumindest teilweise um ihre eige...