2. Handwerkzeugakku nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch mindestens eine weitere Akkuzelle (13a–d,15a–d,17a–d) mit einer Haupterstreckungsrichtung (76a;76c–d), die zumindest im Wesentlichen parallel zu der Spulenebene der Induktivladeeinheit (20a;20c–d) ausgerichtet ist. ...
9. Akkupack (100) nach Anspruch 7 oder 8,dadurch gekennzeichnet,dass die Crimphülsen (915) einen kleineren Durchmesser aufweisen als die Endkappen (914) der Schmelzsicherung (910). 10. Handwerkzeugmaschine (300) mit einem Elektromotor sowie einem lösbar mit der Handwerkzeugmaschine (300...