Die Genehmigung von Arzneimittelverordnungen durch die Krankenkasse ist unzulässig.Ferner sind Ärzt:innen an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, d. h. grundsätzlich verordnen sie immer quartalsweise. Geht es über ein Quartal hinaus kann der Arzt/die Ärztin verordnen, muss aber ...