JStG 2024 – Die Übergangsregelung zu § 2b UStG wird bis...
Sofern von der Übergangsregelung weiter Gebrauch gemacht wird, bedarf es keiner Erklärung gegenüber der Finanzverwaltung. Es sollte aber geprüft werden, ob Handlungsbedarf bezüglich einer bereits im Vorgriff auf die Neuregelung gezo...