§ 5 Der Regelungskomplex § 630c Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB und...
§ 630c Abs. 2 Satz 2 BGB normiert die Verpflichtung des Behandelnden, dem Patienten gegenüber Umstände, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen, auf Nachfrage (1. Alt.) oder zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren (2. Alt.)...