Das BGB regelt in § 89 BGB (unter Verweis auf § 31 BGB) die Haftung seiner Organe. Sie erfüllen typischerweise Aufgaben der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung. Sie entstehen, soweit sie nicht schon gewohnheitsrechtlich anerkannt sind, durch einen hoheitlichen Akt, i. d. ...
2 BGB begründeten Gesamtschuld der Handelnden alsZusatzhaftung35erfolgt die Zwangsvollstreckung aus solchen Titeln ausschließlich in das Privat-vermögen der Verurteilten, nicht in das gesamthänderisch gebundene Vereinsvermögen.§ 736Zwangsvollstreckung gegen BGB-GesellschaftZur Zwangsvollst...
InsO XXXII Abkürzungsverzeichnis Grundbuchordnung Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschafts- genossenschaften Grundgesetz gegebenenfalls Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung GmbH-Rundschau Gedächtnis...