Titel 5. Kapitel 1. Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen (§§ 312, 312a) . . . Kapitel 2. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge (§§ 312b–312h) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...