1 BGB bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden (§ 312b BGB) und bei Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB).Footnote 63 Bei Massenverträgen, z. B. Beförderungsverträgen im öffentlichen Personenverkehr oder bei der Inanspruchnahme der Leistungen ...