§ 126b BGB erfordert eine lesbare (unterschriftslose) Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger be...
Vgl. BGH, NJW 1993, 1126; z. B. bei einer Bürgschaftserklärung per Fax; vgl. auch OLG München, NJW 2012, 3584; danach fehlt es bei einer Unterschrift auf einem Schreibtablett (Unterschriftenpad) mangels schriftlicher Verkörperung der Erklärung an einer Urkunde. 74. Hierzu Paland...