Die Beweisthemata lauteten damals: „2. Aus welchen Erwägungen und auf wessen Vorschlag ist der Kläger 1933 in den Dienst des preuß. Kultusministeriums einberufen worden? 3. War der frühere St. Grauert, auf dessen Einfluss die Einberufung des Klägers in den Ministerial...