liegt ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß vor, da gegen dieImpressumspflichtverstoßen wurde. Häufig wird die falsche Nummer im Impressum angegeben, da Unternehmer:innen die Umsatzsteuer ID mit der Steuernummer oder der Steuer-ID verwechseln. Die Steuernummer und Steuer-ID haben aber im ...