Die Urlaubsvergütung ist auch Grundlage für die Berechnung der Krankenbezüge (Anlage1, AbschnittXII AVR) sowie Bemessungsgrundlage für die Weihnachtszuwendung (Anlage1, Abschnitt XIV AVR).
Überstundenvergütungen Zeitzuschläge für ausgeglichene Überstunden Vergütungen für Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, etc. Mehrarbeitsvergütung von teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern Aufschlagszahlungen Art und Weise der Berechnung Basis der Aufschlagsberechnun...
Überstundenvergütungen Zeitzuschläge für ausgeglichene Überstunden Vergütungen für Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, etc. Mehrarbeitsvergütung von teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern Aufschlagszahlungen Art und Weise der Berechnung Basis der Aufschlagsberechnung i...
Der Urlaubsaufschlag von 46,15EUR wird in eine nachfolgende Durchschnittsbewertung eingestellt. Nimmt Frau Fröhlich im Februar 2003 Urlaub, werden die Monate November, Dezember und Januar in die Durchschnittsbewertung einbezogen. Neben den ausbezahlten Überstundenvergütungen...
(Anlage14, §2 AVRCaritas). Der Urlaubsaufschlag dient als Ausgleich für während der Urlaubszeit entgangene Vergütungsbestandteile aus unständigen Bezügen. Damit wird gewährleistet, daß der Angestellte während seines Urlaubs eine annähernd gleiche Vergütu...
(Anlage14, §2 AVRCaritas). Der Urlaubsaufschlag dient als Ausgleich für während der Urlaubszeit entgangene Vergütungsbestandteile aus unständigen Bezügen. Damit wird gewährleistet, daß der Angestellte während seines Urlaubs eine annähernd gleiche Vergütun...
(Anlage14, §2 AVRCaritas). Der Urlaubsaufschlag dient als Ausgleich für während der Urlaubszeit entgangene Vergütungsbestandteile aus unständigen Bezügen. Damit wird gewährleistet, daß der Angestellte während seines Urlaubs eine annähernd gleiche Vergütun...