August 1914 eröffneten Möglichkeit der Zulassung von Aus-nahmen von den Beschäftigungsbeschränkungen für Frauen und Jugendliche«, so UteDaniel, »wurde ein derart extensiver Gebrauch gemacht, daß sie der Aufhebung derArbeitsschutzbestimmungen gleich kam[.]«124Darüber hinaus...
wenn ihnen an den Universitäten kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden konnte.566 Damit war neben der Einheitlichkeit des Vorgehens der hessischen Universitäten auch verbürgt, dass die geisteswissen- schaftlichen Fächer nicht ohne weiteres Zulassungsbeschränkungen einführen konnten....