Wer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat nach den Bestimmungen ohne die pandemiebedingten Erweiterungen Anspruch auf maximal 12 Monate Arbeitslosengeld. Zwischen dem 50. und dem 55. ...