en bereits bei der Formulierung der Teil-nahmebedingungen beabsichtigt gewesen.II.(...) Das Verhalten der Beklagten war wettbewerbs-widrig. Es ist unstreitig, daß die Beklagte zu einsei-tigen Preiserhöhungen nicht berechtigt war.Daß es sich bei den Schreiben der Beklagten an ...
11. Armband nach Anspruch 9, wobei die Kopplungsbestandteile ein Ausmaß an Steifheit aufweisen, das im Wesentlichen das gleiche ist, wenn sich das Armband in der zweiten, flachen Gestaltung befindet, und wenn es sich in der ersten, am Handgelenk getragenen Gestaltung befindet, wobei das...