zumbegehrten Rechtsschutzziel führen.¹⁰Positiv formuliert, liegt demnach die Statt-haftigkeit des Antrags nach § 123 I VwGO vor, wenn der Antragsteller ein Vorgehenim einstweiligen Rechtsschutz begehrt, das auf Erlass eines VerwaltungsaktsAuch der Normenkontrollantrag nach § 47 I ...