trotz der Verwendung des Wortes “kann” auf Rechtsfolgenseite kein Entschließungsermessen. Die Bekl. ist vielmehr bei Erfüllung des Tatbestands verpflichtet, eine Weiterbildungbefugnis zu erteilen bzw. bei Nichtvorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen den auf Befugniserteilung gerichteten...