Bei einer Arbeit vonmindestens 15 Wochenstunden würde der Anspruch auf ALG entfal-len. Dies gelte auch für unbezahlte Probearbeit, da der Betroffene indiesem Fall der Arbeitsvermittlung gleichermaßen nicht mehr zurVerfügung stünde.Ferner könne sich der Kläger nicht darauf berufen, ...