Er setzt bezüglichdes Anspruchs der Frau Erwerbsfähd'gkeit des Mannesunid für den Anspruch des Mannes dessen Erwierbs-unfäihigkeit und Verdienst der Ehefrau voraus. Dagegenbenulit der Untehaltsanspmch nach der Ehescheidungauf §§58 if. dies Ehegfesetzes und setzt alleoMges oderübe...