Zum Schutz des Vermögens durch § 826 BGB und § 823 Abs. 2 BGB s. o. Fußnoten 71 (Kap. 3) und 72 (Kap. 3); reine Vermögensschäden der Forscher und Antragsteller entstehen insbesondere aus Rechtsverfolgungskosten, Vorhaltekosten, nutzlosen Investitionen, Opportunitätskoste...
1. Buch.Handelsstandwar560.Umstände,welchevomUnternehmerselbstherbeigeführtwurden,minderndenAusgleichdesHVohnehinnicht(§§162Abs.2,242BGB),vorallemwennsieschuld-haftherbeigeführtwurden(§280BGB).MangelnderServicedesNachfolgerssollden-nochindieVerlustprognoseeinfließen561,wasjedochgleichdoppeltin...
1 S. 1 BGB (»Statt zu-rückzutreten . . .«) entfalle damit auch das Minderungsrecht, undmangels Vertretenmüssens des Verkäufers scheide auch ein An-spruch auf Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 Abs. 1, 3i. V. m. 283 BGB) aus7.Gleichwohl verbleibe ein »Nach...
Aufl.]2012, § 249BGBRn. 57).Die Kläger haben auch nicht gegen ihre Schadensminde-rungspflicht aus § 254 Abs. 2BGBverstoßen, indem sie ihreProzessbevollmächtigten nicht sofort mit der Klageerhebungbeauftragt haben. Denn hier hatte zwar bereits die F. dieBeklagte gemahnt. ...