Zum Schutz des Vermögens durch § 826 BGB und § 823 Abs. 2 BGB s. o. Fußnoten 71 (Kap. 3) und 72 (Kap. 3); reine Vermögensschäden der Forscher und Antragsteller entstehen insbesondere aus Rechtsverfolgungskosten, Vorhaltekosten, nutzlosen Investitionen, Opportunitätskoste...
einer Kündigung der Mitgliedschaft 11 – stets um die Anwendung von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V oder § 188 Abs. 4 SGB V 12, wobei der maßgebliche Begriff in beiden Normen weitge- hend – allerdings nicht vollständig – gleich ausgelegt wird. Ein ent...
grundrechtlichen Schutzpflicht einzig für tauglich be- fundene Ziel, die Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad zu begrenzen, 46 geht noch über das Temperaturziel aus § 1 S. 3 KSG von „unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius" hina...