Sparer-Pauschbetrag und Werbungskosten Es gilt ein Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (Ehegatten 1.602 Euro). Mit dem Sparer-- Pauschbetrag sind alle tatsächlich angefallenen Werbungskosten (z. B. Depotgebühren, Ver- mögensverwaltungsgebühren, Reisekosten für Fahrten zur Hauptversammlung...